Kapitalarten Erfahren Sie, welche Seiten im integrierten Bericht die Kapitalarten betreffen.

Risiken- und Chancenbericht

Risikomanagementsystem

Die Geschäftsführung der FMG und aller Tochter- und Beteiligungsgesellschaften ist für die Früherkennung und Abwendung von Risiken, die den Fortbestand des Verkehrsflughafens und der Beteiligungen gefährden, verantwortlich. Die Konzernleitung trägt die Gesamtverantwortung für ein effektives Risikomanagementsystem und legt mit der Kommunikation und Definition der Unternehmensstrategie und –ziele die wesentliche Grundlage dafür fest. Sie formuliert Vorgaben für den Prozess und die organisatorische Ausgestaltung des Risikomanagements.

Mit dem Risikomanagementsystem sollen Ereignisse und Entwicklungen, die sich negativ auf die strategische und operative Zielerreichung auswirken können, rechtzeitig erkannt und geeignete Gegensteuerungsmaßnahmen entwickelt werden. Es berücksichtigt alle Dimensionen der unternehmerischen Tätigkeit – sowohl ökonomische als auch ökologische und gesellschaftliche.

Die allgemeinen Grundsätze des Risikomanagements im Konzern sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der im Risikomanagement beteiligten Funktionsträger regelt die Risikomanagementrichtlinie. Diese ist auf das international anerkannte Rahmenmodell »COSO ERM« (Committee of Sponsoring Organisations of the Treadway Commission – Enterprise Risk Management) ausgerichtet.

Als zusätzliche unterstützende Steuerungs-, Kontroll- und Überwachungsinstanz innerhalb des Risikomanagementsystems dient der Risikomanagementausschuss. Als ranghöchstes Organ des Risikomanagements ist er direkt der Geschäftsführung untergeordnet und besteht aus dem Geschäftsführer Finanzen und Infrastruktur, den Leitern der Geschäftsbereiche Aviation, Commercial Activities und Real Estate, den Leitern der Konzernbereiche Recht, Gremien, Compliance und Umwelt, Konzernentwicklung, Konzerncontrolling und Beteiligungsmanagement, Konzernsicherheit und Unternehmenskommunikation, dem Leiter des Servicebereichs IT sowie dem Risikomanager. Die Leitung Compliance ist im Risikomanagementausschuss als Gast beteiligt. Aufgabe des Risikomanagementausschusses ist es, die Risiken aus Konzernperspektive zu analysieren und die Wirksamkeit von Gegenmaßnahmen zu überwachen. Er unterstützt bei der Entwicklung des Risikomanagementsystems sowie bei der Risikoidentifikation, -beurteilung und -steuerung. Der Risikomanagementausschuss tagt vierteljährlich und beschließt den Risikobericht, der anschließend der Geschäftsführung und den Gesellschaftern vorgelegt wird.

Der Risikomanagementprozess umfasst die nachfolgenden Schritte. Zur Unterstützung dieses Prozesses ist systemseitig eine Koordinations- und Kommunikationsplattform eingerichtet.

Identifikation und Kommunikation von Risiken

Alle Bereichsleiter und Geschäftsführer der Tochter- und Beteiligungsunternehmen sind für die Identifikation und Bewertung von Risiken verantwortlich. In den jeweiligen Bereichen erfolgt die Koordination, Verwaltung, Dokumentation und Weitergabe aller risikorelevanten Informationen durch den jeweiligen Risikobetreuer. Der Risikomanager prüft die Risikomeldungen der Bereiche auf Plausibilität und Einhaltung der konzernweiten Standards zur Risikobewertung. Er fasst die Einzelmeldungen der Bereiche in einem Risikobericht unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit für den Konzern zusammen und berichtet vierteljährlich an die Geschäftsführung und Gesellschafter. Zudem besteht für erstmals identifizierte existenzgefährdende Risiken eine Ad-hoc-Berichtspflicht an die Geschäftsführung.

Als Grundlage für einen bewussten Umgang mit Risiken ist jeder einzelne Mitarbeiter in das unternehmensweite Risikomanagement involviert. Jeder Mitarbeiter trägt die Verantwortung, Gefahren in seinem Bereich zu beseitigen und Hinweise auf bestehende Risiken unverzüglich an seinen Vorgesetzten zu melden.

Bewertung von Risiken

Die systematische Risikobewertung ermöglicht es, festzustellen, in welchem Umfang die einzelnen Risiken die Erfüllung der Unternehmensziele und -strategien des Flughafens München gefährden und welche Risiken sich möglicherweise bestandsgefährdend auswirken können. Dazu werden die Faktoren Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit/-häufigkeit in einer zweidimensionalen Risikomatrix dargestellt. Die Schadenshöhe beschreibt, mit welchem Ergebniseffekt bei Eintritt des Schadensereignisses zu rechnen ist. Die Eintrittswahrscheinlichkeit gibt an, wie sicher das Schadensereignis erwartungsgemäß eintreten wird. Bei im Zeitverlauf wiederkehrenden Ereignissen wird mit der Eintrittshäufigkeit gearbeitet. Zunächst erfolgt die Bewertung ohne Berücksichtigung von Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Brutto-Risiken, siehe Abschnitt »Risiken«). Anschließend werden die Risiken nach Einleitung beziehungsweise Umsetzung von risikomindernden Maßnahmen bewertet (Netto-Risiken, siehe Abschnitt »Risiken«).

Risikohandhabung

Ausgehend von der Risikoanalyse werden im Einklang mit der Unternehmensstrategie und ökonomischen Aspekten geeignete Gegenmaßnahmen zur Risikohandhabung festgelegt. Zu den Strategien der Risikobewältigung zählen: kontrollieren, versichern, minimieren, eliminieren und abwälzen. Die Risikoverantwortlichen haben die Aufgabe, Gegenmaßnahmen zur Bewältigung von Risiken in dem jeweils betroffenen Bereich festzulegen und umzusetzen.

Risikoüberwachung

Der Risikomanager überwacht kontinuierlich die Effektivität des Risikomanagements. Zudem erfolgt eine separate Überwachung durch die interne Revision.

Compliance-Management-System

Compliance beinhaltet die Einhaltung aller für den Flughafen München relevanten Gesetze, Vorschriften und Vorgaben, nationaler und internationaler Normen und Standards sowie unternehmensinterner Regelungen und Richtlinien. Der Flughafen München hat dazu ein konzernweites Compliance-Management-System eingerichtet, das die Gesamtheit aller organisatorischen Vorkehrungen, mit denen die Einhaltung der genannten Regeln gewährleistet werden kann, umfasst.

Die Konzerneinheit Compliance berichtet regelmäßig an die Geschäftsführung und jährlich an den Aufsichtsrat über den aktuellen Stand des Compliance-Management-Systems. Darüber hinaus werden Compliance-Risiken bei Überschreiten der internen Schwellenwerte im Rahmen der Risikoberichterstattung an die Geschäftsführung und die Gesellschafter kommuniziert. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Risikomanagement und Compliance statt.

Compliance-Risiken erkennen und minimieren

Die Konzerneinheit Compliance erstellt jährlich gemeinsam mit den Bereichen der FMG die Compliance-Risikoanalyse und führt sie mit den Compliance-Risikoanalysen der Tochtergesellschaften zusammen.

Die Bewertung der Compliance-Risiken erfolgt analog zum Risikomanagement. Nach Abschluss der Compliance-Risikoanalyse wird die Geschäftsführung in einem Bericht über die Ergebnisse informiert. Die Compliance-Risikoanalyse wurde 2018 durch einen externen Berater validiert.

Im Jahresbericht Compliance an den Aufsichtsrat der FMG wird ebenfalls über die Ergebnisse der Compliance-Risikoanalyse informiert. Liegen für ein Risiko trotz aller ergriffenen Gegenmaßnahmen ein hohes Schadenspotenzial und gleichzeitig eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit vor, wird dies näher im Bericht beleuchtet.

Für das Jahr 2019 bleiben nach Berücksichtigung der getroffenen Gegenmaßnahmen keine erheblichen Compliance-Risiken bestehen.

Korruptionsprävention

Die Compliance-Grundsätze und die Geschenke-/Einladungsrichtlinie unterstützen Führungskräfte und Beschäftigte bei einem gesetzeskonformen und ethischen Verhalten am Arbeitsplatz. Sie sind im Intranet veröffentlicht und somit allen Beschäftigten zugänglich. Darüber hinaus verweisen die Grundsätze auf die Beachtung weiterer betriebsinterner Vorgaben wie beispielsweise die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts bei Beschaffungs- und Vergabevorgängen, die Datenschutzorganisation oder die Informationssicherheit. Dadurch werden Prozessabläufe intern und extern transparent und nachvollziehbar. Bei Vergaben und Ausschreibungsverfahren fordert der Flughafen München von Bietern eine Verpflichtungserklärung, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Korruption zu vermeiden. Bei Verstößen sind Sanktionen vorgesehen, zum Beispiel der Ausschluss von der Auftragsvergabe.

Die Position des Antikorruptionsbeauftragten wird durch die Leitung der Konzerneinheit Compliance wahrgenommen. Für das Jahr 2019 sind keine bestätigten Korruptionsfälle im Konzern bekannt.

Kommunikation und Schulung

Eine Kernaufgabe der Konzerneinheit Compliance ist die Schulung und Beratung der Beschäftigten, der Führungskräfte und der Geschäftsführung der FMG in Compliance-Fragen, um so Compliance-Verstöße bereits präventiv zu verhindern.

Alle Mitarbeiter und Führungskräfte werden regelmäßig mit den Compliance-Dokumenten sowie mit ihren Aktualisierungen und Neuerungen vertraut gemacht. Sie müssen deren Kenntnisnahme jährlich persönlich gegenzeichnen.

Im Jahr 2019 nahmen im Rahmen des Leadership-Excellence-Programms 56 Führungskräfte des Flughafen München Konzerns am dreistündigen Impulsmodul Compliance teil. Dieses beinhaltet neben den rechtlichen Grundlagen und der Verantwortung der Führungskräfte auch die spezifischen Vorgaben des Flughafen München Konzerns zum Thema Compliance und Korruptionsprävention. Seit Start des Moduls Ende des Jahres 2013 wurden insgesamt 568 Personen geschult. Die Teilnahme an Compliance-Schulungen wird dokumentiert.

Geschäftsführung und Aufsichtsrat befassen sich in regelmäßigen Abständen mit dem Thema Compliance.

Elektronisches Hinweisgebersystem

Über ein elektronisches Hinweisgebersystem, das Business Keeper Monitoring System (BKMS®), können Mitarbeiter des Flughafens München, Geschäftspartner und auch Kunden Hinweise auf unternehmensschädigendes Verhalten geben. Daneben steht die Konzerneinheit Compliance internen und externen Personen auch über weitere Kommunikationswege (Telefon, E-Mail, persönliches Gespräch) als Ansprechpartner bei Hinweisen auf Compliance-Verstöße und zur Beratung zur Verfügung. In den Ausschreibungsunterlagen werden die Interessenten über die Möglichkeit zur Nutzung des BKMS® bei Verdacht auf einen Compliance-Verstoß informiert.

Datenschutz

Der Flughafen München hat umfassende Maßnahmen zur Einhaltung der seit 25. Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des neu gefassten Bundesdatenschutzgesetzes getroffen. Die Konzernunternehmen haben Datenschutzbeauftragte benannt, die die Beratungs- und Überwachungsaufgaben gemäß DSGVO wahrnehmen. Der Datenschutzbeauftragte der FMG ist für die Beratung und Unterstützung der Konzernbereiche zuständig und hat in den meisten Tochterunternehmen selbst die Funktion des Datenschutzbeauftragten inne. Er ist disziplinarisch der Konzerneinheit Compliance unterstellt und hat eine unmittelbare, unabhängige Berichtslinie zur Geschäftsführung. Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes im Einzelnen liegt dezentral bei den einzelnen Fachbereichen der FMG beziehungsweise bei den Tochterunternehmen für ihre jeweiligen Verarbeitungsprozesse.

Nach der intensiven Awareness-Kampagne 2018 mit Präsenz- und Online-Schulungen haben auch im Jahr 2019 fortlaufende Schulungsmaßnahmen für Konzernmitarbeiter und Führungskräfte zur weiteren Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit beigetragen. Darüber hinaus ist in Einzelfällen eine fachliche und individuelle Beratung gewährleistet, die die Sicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten unterstützt.

Risiken

Im Folgenden werden die Risiken erläutert, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit beziehungsweise auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage sowie die Reputation des Flughafens München ausüben könnten. Die Risiken werden jeweils vor (Übersicht Brutto-Risiken) und nach Berücksichtigung geeigneter Gegenmaßnahmen (Übersicht Netto-Risiken) dargestellt.

Die Risikobetrachtung bezieht sich auf die wirtschaftliche Belastung im angegebenen Betrachtungszeitraum. Zum 31. Dezember 2019 wurden für den Flughafen München folgende wesentliche Brutto-Risiken identifiziert:

Übersicht Brutto-Risiken

Übersicht Brutto-Risiken

Der Flughafen München hat die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus in den Risiken »Konjunktur« und »Markteinbruch durch Seuche/Krankheit« abgebildet und damit beide Risiken nach dem 31. Dezember 2019 auf »sehr hoch« gesetzt.

Risiken aus dem Eintritt von Ereignissen höherer Gewalt

Risiko

 

Beschreibung und Analyse

 

Gegenmaßnahme(n)

Natur­katastrophen

 

Langanhaltende und intensive Niederschläge verbunden mit Schneeschmelze und wassergesättigten Böden südlich von München bis zu den Alpen können entsprechende Hochwasserabflüsse in der Isar verursachen. Hierdurch könnte ein bedingter Bruch der Isardämme sowie der Hochwasserschutzdeiche bei Freising zu einer Überflutung der Terminals führen.

 

Sukzessive Erneuerung der Isardämme durch das Wasserwirtschaftsamt. In Teilen sind diese bereits saniert. Darüber hinaus plant der Freistaat Bayern, die Hochwasserschutzdeiche zurückzuverlegen. Zusätzlich überwacht der Flughafen München dauerhaft das Abwasserabflussgeschehen und führt Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch. Durch ein Krisen- und Risikomanagement am Flughafen München werden die Gegenmaßnahmen auf operativer Ebene verstärkt. Die Ereignisse Erdbeben, Sturm, Hagel und Hochwasser sind versichert.

Anschlag auf den Luftverkehr

 

Die Gefahr terroristischer Anschläge auf den Luftverkehr besteht unverändert fort. Neben Personen- und Sachschäden wäre als Folge zumindest kurzfristig mit einem Rückgang von Flugbewegungen und Passagieren zu rechnen.

 

Zur Abwendung eines terroristischen Anschlags ergreift die Konzernsicherheit strategische, operative sowie technische/organisatorische Maßnahmen: Vorhaltung ausreichender und gut ausgebildeter Personalressourcen, bauliche Maßnahmen zur Gewährleistung moderner und zugelassener Sicherheitstechnik und Infrastruktur, Überwachung der Dienstleistungsqualität durch nachhaltige Qualitätsmaßnahmen sowie ständiger Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden. Personen- und Sachschäden sowie Betriebsunterbrechungen sind versichert.

Terror am Standort

 

Durch terroristische Handlungen auf dem Flughafen-Campus besteht das Risiko von Personen- und Sachschäden. Eine weitere Folge solcher Ereignisse wäre zumindest kurzfristig ein Rückgang von Flugbewegungen und Passagieren.

 

Zur Abwendung eines terroristischen Anschlags ergreift die Konzernsicherheit strategische, operative sowie technische/organisatorische Maßnahmen: Vorhaltung ausreichender und gut ausgebildeter Personalressourcen, bauliche Maßnahmen zur Gewährleistung moderner und zugelassener Sicherheitstechnik und Infrastruktur, Überwachung der Dienstleistungsqualität durch nachhaltige Qualitätsmaßnahmen sowie ständiger Austausch mit den zuständigen Sicherheitsbehörden. Personen- und Sachschäden sowie Betriebsunterbrechungen sind versichert.

Wahrnehmung von Sicherheits­aufgaben

 

Für Sicherheitsaufgaben in überlassenen Bereichen sind die Luftfahrtunternehmen verantwortlich. Luftfahrtunternehmen erfüllen in diesen Bereichen die gleiche Aufgabe wie Flughafenbetreiber, unterliegen jedoch nicht der gleichen Aufsichtsbehörde. Für den Flughafen München besteht das Risiko, dass im Rahmen von Inspektionen Mängel in überlassenen Bereichen aufgedeckt werden und dadurch der Flughafen insgesamt seinen Sicherheitsstatus verliert.
Fehlerhaftes Kontrollverhalten könnte zu Sach- und Personenschäden sowie Reputationsverlust führen.

 

Aktuell ist ein Tochterunternehmen der FMG mit der Wahrnehmung operativer Sicherheitsaufgaben in den überlassenen Bereichen beauftragt; dessen Leistungserbringung unterliegt regelmäßigem Monitoring durch die FMG. Darüber hinaus erfolgt ein gegenseitiger, intensiver Austausch mit den zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

Markteinbruch durch Seuche/Krankheit

 

Der Flughafen München ist Ein-, Aus- und Umsteigeplatz für Millionen von Fluggästen und somit ein möglicher Einfallsort von Bakterien und Viren aus aller Welt. Der Ausbruch von Epidemien/Krankheiten kann zu Markteinbrüchen mit reduzierten Flugbewegungen und Passagierzahlen führen. Dies ist in Form des Coronavirus eingetreten. Aktuell ist es nicht seriös abschätzbar, welche wirtschaftlichen Belastungen hieraus für den Flughafen München entstehen werden.

 

Der Flughafen München unterliegt dem Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV-DG) und bedient sich einer Tochtergesellschaft zur Erfüllung der notwendigen Funktionen. Ebenso werden die von der EASA vorgegebenen Regeln zum Thema »Notfallplan« erfüllt. Dazu gehören unter anderem die Wahrnehmung der Einsatzleitung durch den medizinischen Dienst und die Berücksichtigung von Gesetzen und Vorgaben (zum Beispiel Infektionsschutzgesetz). Im Zuge der 2016 bestandenen EASA-Zertifizierung wurde gezeigt, dass der Flughafen München einen Notfallplan besitzt und bindende Anforderungen erfüllt. Zur Erhaltung des Zertifikats wird der Flughafen München regelmäßig durch die Aufsichtsbehörden (Regierung von Oberbayern) überprüft.

Großbrand

 

Im Falle einer Beschädigung oder Zerstörung von Terminals oder Infrastrukturanlagen durch einen Großbrand ist mit Sach- und Personenschäden sowie bedeutenden und langfristigen Betriebsunterbrechungen zu rechnen.

 

Zur Minimierung des Großbrandrisikos betreibt der Flughafen München alle notwendigen Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes sowie eine eigene Flughafenfeuerwehr. Das Risiko Großbrand ist zusätzlich durch eine Feuerversicherung (Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung) sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung (Haftpflichtansprüche Dritter) minimiert. Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko unter der Risikotoleranzgrenze.

Flugunfall

 

Flugunfälle oder Schäden an Flugzeugen können zu Personen- und Sachschäden sowie Betriebsunterbrechungen und Folgeschäden führen.

 

Zur Minimierung des Risikos unterhält der Flughafen München eine Flughafenfeuerwehr, einen medizinischen Dienst und ein Seelsorgeteam. Das Risiko Flugunfall ist durch Haftpflicht- und Kaskoversicherungen minimiert. Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko unter der Risikotoleranzgrenze.

Marktrisiken

Risiko

 

Beschreibung und Analyse

 

Gegenmaßnahme(n)

Verlust/Beeinträchtigung Hub

 

Ändert die Deutsche Lufthansa ihre Strategie, den Flughafen München als Hub zu betreiben, hätte dies enorme Rückgänge in der Fluggast- und der Flugbewegungsentwicklung zur Folge.
Nachdem die Deutsche Lufthansa 2019 ihr Flugangebot in München weiter ausgebaut hatte, plante sie vor der Coronakrise, 2020 zwei weitere Maschinen des Typs Airbus A380 und eine Interkontmaschine (A340) am Flughafen München zu stationieren. Damit sollte das Drehkreuz weiter ausgebaut und die Hub-Qualität des Flughafens München gestärkt werden. Trotz der aktuellen Coronakrise gibt es keine Unterbrechung in der Zusammenarbeit zwischen dem Flughafen München und der Deutschen Lufthansa. Die Coronakrise führt zwangsweise jedoch zu gravierenden Angebots- (Strecken, Frequenzen, Fluggerät) und Nachfragereduzierungen.
Das Risiko für einen kurzfristigen Verlust des Hubs wird daher durch den Flughafen München als sehr gering eingestuft.

 

Die Zusammenarbeit des Flughafens München mit der Deutschen Lufthansa beruht auf gemeinschaftlichen Investitionen und langfristigen Kooperationsabkommen. In diesem Zusammenhang wurde am 16. Dezember 2019 eine Absichtserklärung (Letter of Intent) zwischen beiden Parteien unterzeichnet. Es besteht das gemeinsame Bestreben, die Kapazitäten im Terminal-2-System zu erweitern.

Konjunktur

 

Als Folge einer schwachen Konjunktur können die im Planungsprozess unterstellten Wachstumsparameter nicht erreicht werden, was sich negativ auf die Ergebnisentwicklung auswirkt.
Während größerer Wirtschaftskrisen kann es zu einem Zusammenbruch der Kreditfinanzierungsmärkte kommen.
Zunehmende protektionistische politische Tendenzen könnten den Welthandel im Allgemeinen, aber auch den europäisch-amerikanischen Handel und damit den transatlantischen Luftverkehrsmarkt belasten. Daraus könnten sich für den Flughafen München wachstumshemmende Effekte ergeben.
Der Brexit ist mit Risiken für die Wirtschaftsentwicklung in Großbritannien, aber auch der EU verbunden und wird weiterhin beobachtet. Ein ungeordneter Brexit hätte zudem einen Austritt Großbritanniens aus der European Common Aviation Area (ECAA) zur Folge. Dies hätte aufgrund von Veränderungen in den Luftverkehrsrechten große Auswirkungen auf die Strukturen im europäischen Luftverkehrsmarkt und könnte die Entwicklung im Luftverkehrsmarkt vorübergehend bremsen.
Zusätzlich zu den oben genannten Erläuterungen besteht durch den Ausbruch des Coronavirus eine starke Belastung der weltweiten Konjunktur. Aktuell ist es nicht seriös abschätzbar, welche wirtschaftlichen Belastungen hieraus für den Flughafen München entstehen werden.

 

Die Reduzierung der Ausgaben mittels Kostenmonitoring, gegebenenfalls sozial verträglicher Personalabbau, Kurzarbeit sowie eine kurzfristige Kürzung des Investitionsbudgets in nicht kritischen Bereichen sollen die Folgen von Konjunktureinbrüchen mindern.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen revolvierende Kreditlinien.
Großbritannien hat zum 31. Januar 2020 die EU formell verlassen. Es gibt eine elfmonatige Übergangsperiode, die dazu genutzt werden soll, die künftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU auszuhandeln. Bis zum Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 bleiben die Luftverkehrsrechte unverändert, danach sollte ein neu ausgearbeitetes Luftverkehrsabkommen in Kraft treten.

Betriebliche Risiken

Risiko

 

Beschreibung und Analyse

 

Gegenmaßnahme(n)

IT-Ausfall

 

Aufgrund von Brand, Wassereinbruch und Sabotage kann ein Schaden am IT-System entstehen.
Ständige neue technologische Entwicklungen und die weltweit zunehmende Gefahr von Cyberangriffen führen zudem zu Risiken in Bezug auf die Sicherheit von IT-Systemen und Netzwerken sowie die Datensicherheit. Im Bereich Cyberkriminalität ist ein zunehmendes, abstraktes Gefahrenpotenzial vorhanden, das einer stetigen Beobachtung und Einschätzung bedarf.
Ein Ausfall der IT für den Verkehrsbetrieb kann zu Betriebsunterbrechungen führen. Dies hätte finanzielle Einbußen sowie Reputationsschäden zur Folge.

 

Die unternehmenskritischen IT-Systeme sind grundsätzlich redundant und an räumlich getrennten Standorten untergebracht. Sachschäden und Betriebsunterbrechung sind versichert.
Zur Abwendung einer Cybercrime-Attacke am Flughafen München gibt es ein zentrales Informationssicherheitsmanagement, das strategische, technische und organisatorische Maßnahmen zur Abwehr von Cyberattacken vorgibt und kontrolliert. Das Bewusstsein für Cyberrisiken wird durch Trainings bei Führungskräften und Mitarbeitern verstärkt. Zudem hat der Flughafen München 2019 ein Kompetenzzentrum gegen Cyberkriminalität (Information Security Hub) eröffnet. Hier trainieren IT-Spezialisten des Flughafens gemeinsam mit erfahrenen IT-Security-Unternehmen unter realistischen Bedingungen verschiedene Gefährdungsszenarien und testen neue Verfahren zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Zusätzlich erarbeitet der Flughafen München gemeinsam mit der Deutschen Flugsicherung und anderen Flughäfen Maßnahmen zur Abwehr von Cyberattacken.
Das Risiko ist durch eine Versicherung minimiert. Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko unter der Risikotoleranzgrenze.

Wasserschaden

 

Ein Wasserschaden durch den Bruch von Trink- oder Löschwasserhauptleitungen kann zu einem Ausfall von wichtigen Infrastrukturanlagen für den Flugbetrieb führen.

 

Ferngesteuerte Notabschiebeeinrichtungen und zusätzliche Sicherungen der Rohrverbindungen begrenzen einen möglichen Schaden. Sachschäden und Betriebsunterbrechung sind versichert. Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko unter der Risikotoleranzgrenze.

Änderung von nationalen und EU-weiten Sicherheits­vorgaben

 

Für den Flughafen München gelten nationale und EU-weite Luftsicherheitsvorgaben, die unter anderem die Themenschwerpunkte Flughafensicherheit, Fluggast- und Handgepäckkontrollen, Luftfracht- und Luftpost- sowie Warenkontrollen umfassen. Sicherheitsvorgaben werden fortlaufend an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Daraus können für den Flughafen München sowohl prozessuale als auch infrastrukturelle Änderungen entstehen. Entsprechende finanzielle Belastungen wären die Folge.

 

Über Verbands- und Gremienarbeit versucht der Flughafen München, die Auswirkungen möglichst gering zu halten. Durch frühzeitige Information über laufende Gesetzgebungsverfahren wird eine rechtzeitige Umsetzung der Sicherheitsauflagen sichergestellt.
Zusätzliche, durch infrastrukturelle Änderungen entstandene Ausgaben werden der Entgeltrahmenvereinbarung zugrunde gelegt.

Nichtbestehen einer EU-Sicherheits­inspektion

 

Die Luftfahrtbehörden der EU führen Sicherheitsinspektionen an Flughäfen durch. Bei Nichterfüllen der Sicherheitsstandards und anschließender Verfehlung des Nachaudits kann der Flughafen München seinen »Clean«-Status verlieren. Die Folgen wären eine Erhöhung der Sicherheitsauflagen, eine erhebliche Behinderung in den betrieblichen Prozessen, Wettbewerbsnachteile sowie ein Imageverlust.

 

Der Flughafen München führt ein durchgängiges und strenges Qualitätsmanagement zur Steuerung der Qualität aller Sicherheitsaspekte am Flughafen München durch.

Ver- und Entsorgungs­einrichtungen

 

Die unzureichende Verfügbarkeit von betriebsnotwendigen Stoffen wie Strom, Wärme, Kälte, Trink- und Löschwasser, Abwasser und Abfall kann zu Sachschäden und Betriebsunterbrechungen führen.

 

Wartung und Instandhaltung, Netzredundanzen und Bevorratung reduzieren das Risiko von Versorgungslücken. Sachschäden und Betriebsunterbrechung sind versichert. Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko unter der Risikotoleranzgrenze.

Sanierung Ground Handling

 

Der Erfolg der Sanierung des ehemaligen Geschäftsbereichs Ground Handling könnte durch folgende ungewisse Ereignisse und Umstände gefährdet werden: nachhaltige Verkehrsrückgänge bei Bestandskunden, Abfertigungsverluste aufgrund der Abgabe von Teilflotten an Dritte, aggressive Preispolitik der Wettbewerber und zunehmender Preisverfall am Flughafen München.

 

In den Verhandlungen zur Verlängerung des Langfristvertrags mit einem wichtigen Kunden der AeroGround wurde Ende 2016 ein neuer Vertrag abgeschlossen. Dadurch konnten einhergehende Sanierungstarifverträge verlängert werden.
Zur Kompensation von wegfallenden Abfertigungsvolumina finden laufend Gespräche mit potenziellen Neukunden statt. Im Fall eines Abfertigungsverlusts werden Kapazitäten und damit einhergehende Kosten abgebaut.
Ständige Kontrolle und Reporting des Sanierungsfortschritts beziehungsweise Sanierungspfads.

Personal­beschaffung/Rekrutierung

 

Die Personalbeschaffung gestaltete sich bisher in den unterschiedlichen Berufsgruppen zunehmend schwierig. Ursachen hierfür waren unter anderem der angespannte Arbeitsmarkt in der Region, die hohen Kosten für Wohnraum, das steigende Alter der Belegschaft sowie die hohe Fluktuation im Bereich der Bodenverkehrsdienstleistungen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Coronakrise hat das Risiko der »Personalbeschaffung/Rekrutierung« aktuell an Bedeutung verloren.

 

Um auch langfristig auf mögliche Risiken der Personalbeschaffung/Rekrutierung zu reagieren, wurden weitere Maßnahmen bezüglich der Intensivierung der Ausbildungsaktivitäten, die Forcierung des Hochschulmarketings sowie die Präsenz auf Messen und Jobbörsen ergriffen. Der Flughafen München erhielt im Jahr 2019 die Auszeichnung »Top nationaler Arbeitgeber« im Rahmen der Untersuchung der Zeitschrift Focus-Business in Zusammenarbeit mit dem Online-Netzwerk Xing und dem Arbeitgeber-Bewertungsportal kununu. Zudem wurden im Jahr 2019 Projekte realisiert, um bezahlbaren Wohnraum für Konzernbeschäftigte zu schaffen.
Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko zum 31. Dezember 2019 unter der Risikotoleranzgrenze.

Drohnen

 

Mit zunehmender Anzahl von Drohnen im Luftraum besteht das Risiko, dass Drohnen unberechtigt in die Kontrollzone des Flughafens München eindringen und den Flugbetrieb stören oder gefährden.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2017 mit der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten verschärfte Regeln für Drohneneinsätze beschlossen, unter anderem eine Kennzeichnungspflicht sowie ein Betriebsverbot in Kontrollzonen von Flughäfen. Zudem hat die EU-Kommission am 24. Mai 2019 eine Vorschrift erlassen, um den zunehmenden Drohnenverkehr für die Menschen am Boden und in der Luft sicherer zu machen. Auf nationaler Ebene wurde Mitte des Jahres die rechtliche Zuständigkeit für die Umsetzung der Drohnendetektion, -identifikation und -verifikation geregelt. An allen deutschen Verkehrsflughäfen ist die Deutsche Flugsicherung hierfür zuständig.

 

Obwohl die nationalen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in Bezug auf Detektion und Abwehr von Drohnen nicht beim Flughafenbetreiber liegen, hat in einem von der FMG initiierten Expertengespräch ein Austausch relevanter Stakeholder zum aktuellen Stand der Detektions- und Abwehrtechnik stattgefunden. Gemeinsam mit den Flughafenverbänden ADV, ACI und dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wirkt der Flughafen München an einer einheitlichen Regulierung des Drohnenverkehrs auf nationaler und europäischer Ebene mit. Zudem arbeiten die Bereiche Aviation und Konzernsicherheit an einer Studie zum Thema Drohnenschutz, mit dem Ziel, herstellerunabhängige Bewertungen der am Markt verfügbaren Technologien zur Auswahl von Drohnendetektionssystemen zu erhalten.
Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen liegt das Netto-Risiko unter der Risikotoleranzgrenze.

Rechtliche Risiken

Risiko

 

Beschreibung und Analyse

 

Gegenmaßnahme(n)

Dritte Start- und Landebahn

 

Bedingt durch die Verschiebung der Entscheidung zur Realisierung des Projekts der dritten Start- und Landebahn, sind alle bisher angefallenen Planungs- und Grunderwerbskosten auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls abzuschreiben.
Auswirkungen aus dem Moratorium wurden bereits im Geschäftsjahr 2018 bilanziell berücksichtigt.
Ohne Kapazitätserweiterung durch den Bau der dritten Start- und Landebahn könnte es zu einem signifikanten Unternehmenswertverlust kommen. Beeinflusst wird dieser vor allem durch ein Stagnieren beziehungsweise einen Rückgang des Verkehrsaufkommens und damit verbunden durch geringere Erlöse in den Bereichen Aviation und Non-Aviation.
Das Ausbauprojekt wird nach der aktuellen Legislaturperiode weiter zu erörtern und das weitere Vorgehen zu entscheiden sein.

 

Die gerichtliche Bestätigung des Planfeststellungsbeschlusses durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) vom 19. Februar 2014 und im Folgejahr vom Bundesverwaltungsgericht war ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die Begrenzung der rechtlichen Risiken für die Projektumsetzung.
Als weitere Gegenmaßnahmen waren die Diversifikation der Produktpalette und die Ausweitung des Auslandsgeschäfts geplant. Im Vorjahr startete das Projekt »LabCampus«, mit dem der Flughafen München plant, einen einzigartigen Standort für Innovation und branchenübergreifende Kooperation zu schaffen. Die Expansion in die USA begann im Jahr 2019 und wird weiterhin umgesetzt.
Trotz des Moratoriums hält der Flughafen München an dem Zukunftsprojekt fest.

Flächenenteisungs­mittel

 

Es wird vermutet, dass die Formiate des gegenwärtig verwendeten Flächenenteisungsmittels die Oxidation von Flugzeugbremsen beschleunigen. Im internationalen Normungsgremium SAE (Society of Automobile Engineers) wird über ein Verbot von Formiatenteisungsmitteln diskutiert. Als Alternative gibt es derzeit am Markt nur Enteisungsmittel auf Glykolbasis, deren Einsatz am Flughafen München vom Umweltministerium nicht zugelassen ist. Im Falle eines Verbots müssten zur Einhaltung der wasserrechtlichen Auflagen erhebliche Investitionen in die Abwassersysteme vorgenommen werden.

 

Die deutschen Verkehrsflughäfen gehen gemeinsam in den Verbänden ADV und BDL gegen das Verbot von Formiatenteisungsmitteln vor. Über das ACI Europe soll weiterhin Einfluss auf das SAE genommen werden.
In Gesprächen mit der bayerischen Wasserwirtschaftsbehörde, dem ACI Europe und der zuständigen SAE-Arbeitsgruppe wurde dargestellt, dass möglichst wenig Enteisungsmittel eingesetzt wird, um die Umweltauswirkungen gering zu halten. Zudem werden die eingesetzten Flächenenteisungsmittel vom Flughafen München im Notice to Airmen (NOTAM) veröffentlicht und es wird dem weiter nachgegangen.
Hersteller der Enteisungsmittel sollen zukünftig zur Problemlösung eingebunden werden.

EU-Datenschutz-Grundverordnung

 

Neben den in der Risikomatrix aufgeführten rechtlichen Risiken bestehen Risiken im Zusammenhang mit der im Jahr 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO erweitert die bestehenden Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und erhöht die rechtlichen, betrieblichen und technisch-organisatorischen Anforderungen an den Datenschutz. Eine Verletzung dieser Rechte und Pflichten könnte hohe Bußgelder, Schadensersatzklagen, Abmahnungen sowie Reputationsschäden nach sich ziehen.
Aktuell stehen am Flughafen München Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Videoüberwachung durch das CCTV-System (Closed Circuit Television) im Fokus.

 

Am Flughafen München wurde das Projekt zur Umsetzung der Anforderungen der DSGVO erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden organisatorische Strukturen, Prozesse und deren Dokumentation angepasst sowie das Bewusstsein für Datenschutz im Konzern geschärft.
Als Gegenmaßnahmen für Datenschutzrisiken aus dem CCTV wurden insbesondere folgende Maßnahmen getroffen: Rollennutzungskonzept, Neubeschilderung zum Hinweis auf Videoüberwachung, Neuverhandlung der Betriebsvereinbarung zu CCTV. Das Brutto-Risiko liegt hierfür unter der Risikotoleranzgrenze der FMG und ging daher nicht in die Darstellung der Risikomatrix ein.

Der Flughafen München ist wie im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit üblich mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Diese können insbesondere zur Zahlung von Schadensersatz oder im Rahmen von Bauprojekten zu Änderungen der Leistungsvergütung führen. Ferner können weitere Rechtsstreitigkeiten eingeleitet oder bestehende Rechtsstreitigkeiten ausgeweitet werden. Neben den Sachverhalten, für die bereits bilanzielle Vorsorge getroffen wurde, erwartet der Flughafen München aus weiteren bekannten Fällen zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.

Im Zuge der 2019 stattgefundenen Gründung von ausländischen Tochtergesellschaften im Rahmen des Betriebs und der Beratung von anderen Flughäfen und Terminals können sich Risiken aus der erstmaligen Übernahme der operativen Betriebsverantwortung im Ausland ergeben. Insbesondere unterliegen Flughafenbetreiberprojekte wie am Standort München selbst allgemeinen volkswirtschaftlichen und unternehmensspezifischen Risiken. Aus risikominimierenden Gründen arbeitet der Flughafen München hierbei mit lokalen Partnern zusammen, die über Erfahrungen hinsichtlich der jeweiligen landestypischen Bestimmungen und Gegebenheiten verfügen. Um vor allem Haftungsrisiken zu begegnen, wurden im Jahr 2019 lokale Gesellschaften gegründet. Im Zusammenhang mit Flughafenbetreiberprojekten, die in der Regel lange Laufzeiten vorweisen, ergeben sich insbesondere aus der Einschätzung der zukünftigen Luftverkehrsentwicklung und des Konsumverhaltens der Passagiere Risiken. Ein mögliches Ausbleiben des Wachstums und/oder ein möglicherweise rückläufiger Luftverkehr könnten die Ertragsentwicklung der Projektgesellschaft wesentlich nachteilig beeinflussen, woraus sich folglich Risiken für das investierte Kapital ergäben. Ebenso können Risiken durch unvorhergesehene behördliche Eingriffe in die Tarif-, Steuer- und Abgabenstruktur der Flughäfen zum Nachteil der Flughafenbetreiber entstehen.

Ein allgemeines Risiko besteht auch aus steuerlichen (Betriebs-)Prüfungen von Steuerbehörden.

Für die nachfolgend aufgeführten Brutto-Finanzrisiken lag die erwartete wirtschaftliche Belastung zum 31. Dezember 2019 unter der Meldegrenze. Sie gingen daher nicht in die Risikoberichterstattung ein.

Finanzrisiken

Risiko

 

Beschreibung und Analyse

 

Gegenmaßnahme(n)

Währungsrisiken

 

Soweit geplanten Umsätzen in Fremdwährungen keine entsprechenden währungskongruenten Ausgaben gegenüberstehen, ergeben sich Währungsrisiken.

 

Währungsrisiken sichert der Flughafen München mit Devisentermingeschäften ab.

Kredit- und Bonitätsrisiken

 

Kredit- und Bonitätsrisiken entstehen vor allem aus kurzfristigen Geldanlagen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

 

Geldanlagen erfolgen nur bei (in der Regel deutschen) Kreditinstituten, die einer entsprechenden Einlagensicherung unterliegen.
Zum Management von Bonitätsrisiken gehören eine Bonitätsprüfung der Kunden, eine stetige Überwachung der offenen Posten und ein stringentes Mahnwesen. In Abhängigkeit von der Bonität werden bestimmte Aufträge nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten in Form von Bürgschaften erbracht.

Zinsänderungsrisiko

 

Zinsrisiken ergeben sich im Wesentlichen aus variabel verzinsten Finanzschulden aus Darlehen sowie Finanzschulden gegenüber Gesellschaftern.

 

Zinsrisiken aus variabel verzinsten Finanzschulden aus Darlehen begegnet der Flughafen München durch Absicherung mit Zinspayerswaps.

Nach Berücksichtigung der Gegenmaßnahmen verbleiben folgende Netto-Risiken:

Übersicht Netto-Risiken

Übersicht Netto-Risiken

Chancen

Die Bereiche und Beteiligungen identifizieren, bewerten und steuern Chancen dezentral mit Unterstützung durch die Konzernbereiche Konzernentwicklung sowie Konzerncontrolling und Beteiligungsmanagement.

Im Folgenden werden Entwicklungen und Ereignisse aufgezeigt, die zu einer positiven Abweichung von der Planung führen könnten. Die Darstellung zum 31. Dezember 2019 orientiert sich am Risikobericht, mit dem Unterschied, dass die horizontale Achse den Eintrittszeitpunkt – also den Erwartungshorizont zum Eintrittszeitpunkt von Chancen – und nicht die Eintrittshäufigkeit darstellt. Bei im Zeitablauf gleichbleibendem Einfluss erfolgt keine Mehrfachnennung. Im Falle eines veränderten wirtschaftlichen Vorteils werden Mehrfachnennungen vorgenommen. Der wirtschaftliche Vorteil tritt kurz-, mittel-, lang- oder sehr langfristig ein und wird periodisch betrachtet.

Übersicht Chancen

Übersicht Chancen
Chancen

Chance

 

Beschreibung und Analyse

Konsum

 

Die Bewältigung bestehender geopolitischer und finanzwirtschaftlicher Krisen könnte zu einer Steigerung der Konsumneigung der Fluggäste aus Regionen außerhalb Europas über das berücksichtigte Niveau hinaus führen.

Konjunktur

 

Eine Steigerung des Wirtschaftswachstums über das berücksichtigte Niveau hinaus könnte zu einer höheren Zunahme der Umsatzerlöse führen.

Verkehr

 

Eine Steigerung des Luftverkehrswachstums über das erwartete Niveau hinaus könnte zu Umsatzsteigerungen in allen Unternehmensbereichen führen.

Hub-Entwicklung

 

Die wichtige Partner-Airline Deutsche Lufthansa könnte aufgrund einer weiteren Verbesserung ihrer Marktposition den Ausbau des Drehkreuzes am Standort Flughafen München verstärken, was zu einer Passagierentwicklung über Plan führen würde.

Digitalisierung

 

Der Flughafen München verfolgt die Strategie, das Geschäftsmodell des Flughafens besser an den Strukturwandel infolge der Digitalisierung anzupassen. Aus dieser Strategie könnten mittel- bis sehr langfristig Wachstumseffekte entstehen, die in der bisherigen Planung nicht vollständig berücksichtigt sind.

Off-Campus

 

Das Off-Campus-Geschäft des Flughafens München (Dienstleistungen und Handel) könnte sich besser entwickeln als erwartet, mit entsprechendem Wachstum des Unternehmensergebnisses.

Real Estate

 

Die innovativen Immobilienkonzepte, die im Rahmen von LabCampus umgesetzt werden, könnten auf lange Sicht zu einer höheren Immobiliennachfrage führen als im Plan angenommen. Dies hätte eine Umsatzsteigerung in diesem und gegebenenfalls anderen Geschäftsfeldern zur Folge.

CO2-Strategie

 

Die fortschreitende Effizienzsteigerung bei energiesparenden Technologien und ein damit verbundenes besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bei der emissionsarmen Energieerzeugung könnten dazu führen, dass die Kosten der CO2-Strategie des Flughafens München das erwartete Niveau unterschreiten.

Schienenanbindung

 

Eine Verbesserung der Schienenanbindung über das erwartete Maß hinaus könnte zu einer Erweiterung des Passagiereinzugsgebiets und damit zu einer Steigerung des Umsatzes in allen Geschäftsfeldern führen.

Gesamtaussage zur Chancen- und Risikosituation

Für den Flughafen München als zweitgrößten Verkehrsflughafen in Deutschland und einen der größten Airports in Europa ist es wichtig, sich bietende Chancen aktiv zu nutzen, um durch ein stetiges Wachstum seine Position am Markt weiter zu verbessern. Aber auch Risiken rechtzeitig zu erkennen und ihnen systematisch entgegenzuwirken, ist ein zentrales Ziel des Flughafens München.

So wird jedes Jahr die aktuell erwartete Wirkung möglicher Ereignisse und Entwicklungen bereits in der Geschäftsplanung berücksichtigt. Die berichteten Chancen und Risiken sind als über das prognostizierte Unternehmensergebnis hinausgehende potenzielle Abweichungen definiert. Der Flughafen München konsolidiert und aggregiert die von den Unternehmensbereichen und Konzerngesellschaften gemeldeten Risiken und berichtet vierteljährlich an die Geschäftsführung und Gesellschafter. Chancen werden unter Einbezug der Konzernbereiche Konzernentwicklung sowie Konzerncontrolling und Beteiligungsmanagement identifiziert und gesteuert.

Die Ausbreitung des Coronavirus und seine Auswirkungen auf den globalen Flugverkehr haben die Risikosituation des Flughafens München gegenüber dem Vorjahr verändert. Unter Berücksichtigung dieser aktuellen Situation wurden die Risiken »Konjunktur« und »Markteinbruch durch Seuche/Krankheit« auf »sehr hoch« gesetzt. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise sich erheblich auf das Ergebnis auswirken werden. Allerdings ist der weitere Fortgang der Coronakrise nicht absehbar, sodass eine abschließende Risikoeinschätzung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist.

Aus dem konzernweiten Risikomanagementsystem wie auch nach Einschätzung der Geschäftsführung waren im aktuellen Prognosezeitraum keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Flughafens München gefährden.

Der Flughafen München weist darauf hin, dass verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen.

München, den 17. April 2020

Jost Lammers

Andrea Gebbeken

Thomas Weyer

Teilen Sie diesen Bericht auf Social Media: