Unabhängige Prüfbescheinigung
Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit über Nachhaltigkeitsinformationen
An die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH, München
Wir haben auftragsgemäß eine unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit hinsichtlich der Angaben zu Wesentlichkeit, Berichtsgrenzen und Dialog mit Anspruchsgruppen, der Kennzahlen in ausgewählten wesentlichen Aspekten (Kundenorientierung; Ausbildung und Mitarbeitergewinnung; Chancengleichheit und kulturelle Vielfalt; Mitarbeiterzufriedenheit; Weiterbildung und Kompetenzmanagement; Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement, Treibhausgas- (CO2) und Luftschadstoffemissionen), sowie ausgewählter Angaben und Kennzahlen zu Mitarbeiterstruktur und Mitarbeiter mit Tarifverträgen, Verkehrszahlen Luftfahrt/ Materialeinsatz; Lärm und Biodiversität im Integrierten Bericht (im Folgenden „Bericht“) für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 veröffentlicht unter https://bericht2019.munich-airport.de der Flughafen München GmbH, München (im Folgenden „Flughafen München“), durchgeführt.
Ausgewählte Angaben und Kennzahlen im Umfang unserer betriebswirtschaftlichen Prüfung sind im GRI Content Index mit folgendem Symbol gekennzeichnet „ “.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter des Flughafens München sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien. Der Flughafen München wendet die in den GRI Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative genannten Grundsätze und Standardangaben sowie den Corporate Accounting and Reporting Standard (Scope 1 und 2) sowie den Corporate Value Chain Standard (Scope 3) der Greenhouse Gas Protocol Initiative von dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD), in Verbindung mit internen Richtlinien als Berichtskriterien an (im Folgenden: „Berichtskriterien“).
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung des Berichts zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
Erklärung des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung
Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Unsere Prüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1).
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers
Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfurteil mit begrenzter Sicherheit über im GRI Content Index mit folgendem Symbol gekennzeichnete: „“ Angaben und Kennzahlen abzugeben.
Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): „Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“, herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die einleitend beschriebenen Angaben für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt:
- Beurteilung der Methoden und Prozesse für die Bestimmung wesentlicher Aspekte und entsprechender Grenzen, einschließlich der Ergebnisse aus dem Stakeholderdialog des Flughafens München
- Eine Risikoeinschätzung, einschließlich einer Medienanalyse, zu relevanten Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung des Flughafens München in der Berichtsperiode.
- Einschätzung der Konzeption und der Implementierung von Systemen und Prozessen für die Ermittlung, Verarbeitung und Kontrolle der ausgewählten Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, einschließlich der Konsolidierung der Daten.
- Befragungen von Mitarbeitern auf Konzernebene, die für die Ermittlung und Konsolidierung sowie die Durchführung der internen Kontrollhandlungen bezüglich der Daten verantwortlich sind, einschließlich der Erläuterungen zu den nichtfinanziellen Berichtsdaten.
- Befragungen von Mitarbeitern auf Ebene der Tochterunternehmen, die für die Ermittlung und Konsolidierung, sowie Durchführung der internen Kontrollen bezüglich der Personalkennzahlen verantwortlich sind.
- Einsichtnahme in ausgewählte interne und externe Dokumente.
- Analytische Beurteilung der Daten und Trends der quantitativen Angaben, welche zur Konsolidierung auf Konzernebene von allen Standorten gemeldet wurden.
- Verwertung von Bestätigungen externer Dritter über Angaben zu CO2-Emissionen anhand der Emissionsberichte der Deutschen Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt.
- Einschätzung der Gesamtdarstellung der ausgewählten Angaben und Kennzahlen zur Nachhaltigkeitsleistung, die in unseren Auftragsgegenstand fallen.
Der Flughafen München setzt für die Messung von Fluglärm Schallpegelmesser der Klasse 1, welche regelmäßig kalibriert und geeicht werden, ein. Die Berechnungen zur Verdichtung dieser Messungen zu den berichteten Dauerschallpegeln erfolgt mithilfe des Systems Topsonic TsReporting des Anbieters Topsonic Systemhaus GmbH, Würselen, welches eine für dieses Anwendungsgebiet branchenübliche Software darstellt. Die Berechnungen der verschiedenen akustischen Kenngrößen folgen grundsätzlich der DIN 45643:2011 „Messung und Beurteilung von Fluggeräuschen“. Die Softwarefirma verfügt über ein gültiges ISO DIN 9001:2008 Zertifikat. Eine Überprüfung der eingesetzten Software in Bezug auf die hinterlegten Übersetzungs- und Rechenverfahren war nicht Gegenstand dieser betriebswirtschaftlichen Prüfung.
Prüfungsurteil
Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die im GRI Content Index mit folgendem Symbol gekennzeichneten Angaben und Kennzahlen „“, im Integrierten Bericht 2019 vom Flughafen München für das Geschäftsjahr 2019, in allen wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den Berichtskriterien aufgestellt worden sind.
Verwendungsbeschränkung/AAB-Klausel
Dieser Vermerk ist an die Geschäftsführung der Flughafen München GmbH, München gerichtet und ausschließlich für diesen bestimmt. Gegenüber Dritten übernehmen wir insoweit keine Verantwortung.
Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir vorstehend benannte Leistungen für den Geschäftsführung der Flughafen München GmbH, München, erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde (https://www.kpmg.de/bescheinigungen/lib/aab.pdf). Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Vermerk enthaltenen Informationen bestätigt jeder Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsbeschränkung auf EUR 4 Mio für Fahrlässigkeit in Ziffer 9 der AAB) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Geltung im Verhältnis zu uns an.
München, den 15. Juni 2020
Hell
ppa. Auer
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft